Pauschalreise

Für Pauschalreise gibt es im allgemeinen Umgang oder im privaten Sprachgebrauch unzählig viele Definitionen, jedoch gibt es für Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Defintion. Eine präzise, aber nicht allgemeinverbindliche Definition wurde 1990 von der Europäischen Union in einer Richtline vereinbart: "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt:

  • Beförderung
  • Unterbringung
  • andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen.

Auch bei getrennter Berechnung einzelner Leistungen, die im Rahmen ein und derselben Pauschalreise erbracht werden, bleibt der Veranstalter oder Vermittler den Verpflichtungen nach dieser Richtlinie unterworfen. " 

Das Gegenteil der Pauschalreise ist die Individualreise.