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Der Ausbildungsvertrag 
zur Tourismuskauffrau/
zum Tourismuskaufmann

 

Ein Unternehmen hat sich für dich entschieden? Der größte Schritt ist somit vollbracht. Jetzt brauchst du nur noch einen Ausbildungsvertrag von deinem zukünftigen Arbeitgeber. Im Vertrag werden alle relevanten Aspekte für deine Ausbildung schriftlich festgehalten. Daher solltest du den Vertrag genau lesen und darauf achten, dass Folgendes vereinbart wird.

 

  • Beginn der Ausbildung
  • Dauer der Ausbildung
  • Dauer der Probezeit (1 bis 4 Monate)
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Informationen zur Kündigung
  • Ausbildungsplan
  • Ausbildungsvergütung

Der Berufsausbildungsvertrag wird in der Regel direkt nach dem Einstellungsgespräch schriftlich abgeschlossen. Nimm dir genügend Zeit und lies den Vertrag genau durch. Lass ihn auch noch mal von deinen Eltern prüfen. Nach Abschluss des Vertrages und geleisteter Unterschrift ist es schwierig Änderungen vorzunehmen.

Unter anderem musst du, wenn du noch nicht volljährig bist, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung bei deinem Arbeitgeber abliefern, damit er dich als Auszubildenden anmelden kann.

Dein Arbeitgeber wird dich nach Vertragsabschluss bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und deiner Berufsschule anmelden, darum brauchst du dich nicht zu kümmern.

Wenn du zu Beginn deiner Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt bist, gelten bis zu deiner Volljährigkeit die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG).